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Zweck der Alzheimer Angehörigen-Intiative e.V. ist es, das Leiden von Menschen, die an fortschreitenden Hirnleistungsstörungen im Alter leiden und der sie Betreuenden zu lindern und ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Der Verein will insbesondere:
- die Handlungskompetenz der Betreuenden im allgemeinen und ihre Pflegekompetenz im besonderen erhöhen,
- die Betreuenden psychisch entlasten
- die Betreuenden bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen
- die Betreuenden über Entlastungsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen aufklären
- die Selbsthilfefähigkeit der Betreuenden aufbauen und aktivieren
- die soziale Isolation sowohl der Betreuenden als auch der Demenzkranken überwinden
- das Verständnis in der Bevölkerung, insbesondere der im unmittelbaren Umfeld der Betroffenen Tätigen, für Demenzerkrankungen und die Situation der Angehörigen durch Information und Öffentlichkeitsarbeit fördern
- die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung zugunsten pflegender Angehöriger von Demenzkranken aktivieren und koordinieren
- pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer zur Betreuung Demenzkranker qualifizieren.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch dezentrale und dauerhafte Einrichtung breit angelegter Hilfsangebote, wie:
- die qualifizierte persönliche und telefonische Beratung, Betreuung und Begleitung der Betreuenden und ihrer Familien
- geleiteten Gesprächsgruppen mit gleichzeitiger Krankenbetreuung durch Pflegefachkräfte und qualifizierte Hilfskräfte
- Hausbesuche durch Pflegefachkräfte und qualifizierte Hilfskräfte
- gemeinsamen Aktivitäten mit den Demenzkranken und deren Betreuenden mit Unterstützung von Pflegefachkräften und qualifizierten Hilfskräften
- Beschaffung und Weitergabe von Informationsmaterial und Organisation von Erfahrungsaustausch
- die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, die vergleichbare Ziele verfolgen
Organisation
Ansprechpartner
Rosemarie Drenhaus-Waqner
Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V.
Register-Nr.: VR 17728 NZ
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
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