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Als gemeinnütziger Verein von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen aus dem Ruhrgebiet und vom Niederrhein engagieren wir uns für mehr Akzeptanz von vielfältigen Lebensformen und unterstützen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (LSBT*I*) darin, ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität selbstbewusst und selbstverständlich zu leben.
Aller Erfolge für Sichtbarkeit, Gleichberechtigung und Akzeptanz zum Trotz gehören Ausgrenzung, Diskriminierung und Marginalisierung weiterhin zum Alltag von LSBT*I*. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sind hierdurch häufig von Isolation und Einsamkeit betroffen.
Die together Jugendprojekte (www.together-virtuell.de) bieten jungen LSBT*I* Auswege aus der Einsamkeit, neue Freundschaften und die Erfahrung, gemeinschaftlich aktiv zu werden. Mit viel ehrenamtlichen Engagement organisieren sie zusammen mit pädagogischen Fachkräften soziale Orte im Alltag, Bildungsprogramme, Ferien- und Austauschprojekte sowie Aufklärungsworkshop an weiterführenden Schulen.
Mit Lebenslust (www.lebenslust-beratungsstelle.de) richtet sich der SVLS e.V. an alle LSBT*I* sowie an Angehörige und Freund_innen. Neben psychosozialer Beratung (telefonisch, digital und persönlich) organisiert das Team verschiedene Freitzeit- und Selbsthilfegruppen für die einzelnen Gruppen. Eine Besonderheit der Lebenslust-Beratungsstelle ist die Mobilität des Teams: persönliche Beratungsgespräche erfolgen im westlichen Ruhrgebiet sowie am Niederrhein wohnortnah.
Viele Angebote der together Jugendprojekte und auch der Lebenslust-Beratungsstelle werden kommunal sowie durch das Land NRW gefördert. Hierdurch sind allerdings nicht alle Kosten zu bestreiten. Neben den notwendigen Eigenanteilen (durchschnittlich 10 %) muss der SVLS e.V. insbesondere Einzelfallhilfen für Menschen in besonderen Notlagen aus eigenen Mitteln tragen. Hierzu werden Spenden von jährlich ca. 20.000,00 € benötigt.
Wir freuen uns über Ihren Beitrag. Als gemeinnütziger Verein erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.